Rechtsprechung
ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung wegen vollständiger Betriebsstilllegung des örtlichen Baumarktes; Aufhebung des Franchisevertrages; Beendigung des Mietverhältnisses bezüglich der Immobilie; Massenentlassungsanzeige hinsichtlich sämtlicher im Markt beschäftigter Arbeitnehmer; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
- ArbG Halberstadt, 31.08.2005 - 1 Ca 588/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …
Auszug aus ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
Darüber hinaus setzt ein Weiterbeschäftigungsanspruch voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, wozu der Arbeitnehmer im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast hinreichend konkreten Sachvortrag erbringen muss (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 NZA 2004, 1268, 1270; Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 NZA 2003, 430).Verengt sich die Leistungspflicht des Arbeitnehmers gar auf einen einzigen Arbeitsplatz, kann er ohne soziale Auswahl entlassen werden, wenn diese Position entfällt (Berkowsky, Die "Betriebsbezogenheit" der Sozialauswahl - Gesetzesbefehl oder Notbremse? NZA 1996, 290, 292 bis 294; Gaul, der Musterarbeitsvertrag, Sonderbeilage zur NZA Heft 3/00, 55; BAG, Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 NZA 2003, 430, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 NZA 2000, 822; Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 NZA 1998, 1332; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2001 - 11 Sa 347/01).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien …
Auszug aus ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
Darüber hinaus setzt ein Weiterbeschäftigungsanspruch voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, wozu der Arbeitnehmer im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast hinreichend konkreten Sachvortrag erbringen muss (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 NZA 2004, 1268, 1270; Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 NZA 2003, 430). - BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …
Auszug aus ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
Verengt sich die Leistungspflicht des Arbeitnehmers gar auf einen einzigen Arbeitsplatz, kann er ohne soziale Auswahl entlassen werden, wenn diese Position entfällt (Berkowsky, Die "Betriebsbezogenheit" der Sozialauswahl - Gesetzesbefehl oder Notbremse? NZA 1996, 290, 292 bis 294; Gaul, der Musterarbeitsvertrag, Sonderbeilage zur NZA Heft 3/00, 55; BAG, Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 NZA 2003, 430, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 NZA 2000, 822; Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 NZA 1998, 1332; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2001 - 11 Sa 347/01).
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
Auszug aus ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass die Arbeitsgerichte an einen derartigen Verwaltungsakt gebunden sind und ihnen folglich im Kündigungsschutzprozess kein Nachprüfungsrecht zusteht (BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 zu B. II. der Gründe, zitiert nach juris). - EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der …
Auszug aus ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
Hierbei kann zunächst offen bleiben, ob das Massenentlassungsverfahren gemäß §§ 17 ff. KSchG erst vor der durchzuführenden Entlassung, d. h. dem tatsächlichem Ausscheiden der Arbeitnehmer oder unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH in Sachen Junk, Urteil vom 27.01.2005 - C - 188/03 NZA 2005, 213 [EuGH 27.01.2005 - C 188/03] bereits vor Ausspruch der Kündigung zu erfolgen hat. - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Halberstadt, 30.08.2005 - 1 Ca 588/05
Verengt sich die Leistungspflicht des Arbeitnehmers gar auf einen einzigen Arbeitsplatz, kann er ohne soziale Auswahl entlassen werden, wenn diese Position entfällt (Berkowsky, Die "Betriebsbezogenheit" der Sozialauswahl - Gesetzesbefehl oder Notbremse? NZA 1996, 290, 292 bis 294; Gaul, der Musterarbeitsvertrag, Sonderbeilage zur NZA Heft 3/00, 55; BAG, Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 NZA 2003, 430, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 NZA 2000, 822; Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 NZA 1998, 1332; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2001 - 11 Sa 347/01).